Immobilienbewertungen, Verkehrswertgutachten & mehr
im Oberbergischen Kreis




Spezialisten für
Kurzwertermittlung & Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
Die Frage, wie viel Ihre Immobilie wert ist, beantworten wir als zertifizierte Sachverständige auf transparente, nachvollziehbare, unabhängige und stets fundierte Weise. Christian Borch ist DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1, er wurde von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DAkkS-akkreditiert) zertifizierten Stelle als zertifizierter Sachverständiger anerkannt und er ist Mitglied im Sachverständigen- und Gutachterverband (DGuSV und IVD).
Mit diesen Qualifikationen bieten wir unseren Kunden objektive Bewertungen von Neubau- und Bestandsobjekten an – darunter klassische Einfamilien- ebenso wie Mehrfamilienhäuser, Grundstücke und Gewerbeobjekte. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung: Wir schaffen nicht nur Lösungen, sondern belastbare Werte.
Was prüfen wir im Zuge des Verkehrswertgutachtens im Oberbergischen Kreis?

Als Sachverständigenbüro Oberberg vermitteln wir keine Immobilien! Das ist ein wichtiger Unterschied zu unserem Maklerunternehmen Immobilien Christian Borch, denn dadurch agieren wir stets als absolut neutrale und objektive Partei. Wir erhalten keine erfolgsbasierte oder an den Abschluss gekoppelte Provision, wir verhandeln auch nicht zwischen Eigentümern und Interessenten.
Das Sachverständigenbüro Oberberg betrachtet lediglich die Fakten genauso, wie sie existieren – und gibt mit jahrelanger Erfahrung anschließend eine nachvollziehbare und belastbare Einschätzung über den Wert Ihrer Immobilie ab. Sollten Sie darüber hinaus dennoch Unterstützung beim Verkauf Ihres Eigentums wünschen, steht Ihnen das Team von Immobilien Christian Borch zur Seite.
Gutachten
Jahre Erfahrung im Oberbergischen kreis
Fachpersonal
Wann sind unsere Gutachter für Immobilien Ihr idealer Ansprechpartner?

Immer dann, wenn Sie ganz genau wissen möchten, wie viel Ihre Immobilie wert ist. Sofern Sie ohne Makler eigenständig verkaufen, können Sie unsere professionelle Wertermittlung oder alternativ unsere Gutachten zur Ermittlung eines fairen Angebots- und Verkaufspreises heranziehen.
Selbstverständlich sind wir ebenso für Kunden tätig, die mit einem Makler verkaufen, wenn der Immobilienmakler selbst keine fundierten Bewertungen und Immobiliengutachten anbietet. Wir haben in allen Bereichen rund um Immobilien Erfahrung und Sie können uns als Privateigentümer ebenso wie als Institutioneller der Region oder als Teil der öffentlichen Hand beauftragen.
Diese Wertermittlungen und Gutachten fertigen wir im Oberbergischen Kreis an
Wir fertigen klassische Kurzwertermittlungen im Oberbergischen Kreis an. Bei der Kurzwertermittlung nehmen wir keine eigenständigen Prüfungen an der Immobilie vor, sondern ermitteln einen fairen Preis anhand der von Ihnen präsentierten Faktenlage. Für die meisten Privatimmobilien ist eine Kurzwertermittlung ausreichend. Es zeigt Ihnen den aktuellen fairen Marktpreis an und kann Sie bei Verhandlungen hinsichtlich der Durchsetzung Ihrer Preisvorstellungen unterstützen.
Alternativ bieten wir zusätzlich Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB an. Bei Verkehrswertgutachten prüfen wir die Immobilie eigenständig: Alle Aussagen und Behauptungen werden von unseren Gutachtern auf den Prüfstand gestellt. Verkehrswertgutachten sind gerichtsfest, das bedeutet, sie können diese bei juristischen Streitigkeiten, Scheidungen oder beispielsweise Erbschaften vor Gericht einbringen. Finanzämter erkennen Verkehrswertgutachten ebenfalls an.
Ein Restnutzungsdauer-Gutachten können Sie für Ihre Immobilie(n) im Oberbergischen Kreis ebenfalls beauftragen. Diese können die jährliche Abschreibung erhöhen, in der Folge also eine Steuerersparnis resultieren. Für Steuer- und Unternehmensberater sind Sie ebenfalls relevant.
Was Sie über uns wissen müssen
Unser Spezialist Christian Borch wurde von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DAkkS-akkreditiert) zertifizierten Stelle als Sachverständiger akkreditiert. Diese Zertifizierung bestätigt seine fachliche Kompetenz, Unabhängigkeit und Objektivität gemäß international anerkannten Standards. Das bedeutet in der Praxis, dass unsere Gutachten dieselben Qualitätsanforderungen erfüllen wie die von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und von Behörden und Gerichten entsprechend anerkannt werden.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden nach strenger Prüfung von einer Kammer (z. B. Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) bestellt und vereidigt. Sie stehen unter staatlicher Aufsicht und sind zur Erstellung neutraler und fachlich geprüfter Gutachten verpflichtet.
Von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DAkkS-akkreditiert) zertifizierten Stelle anerkannte zertifizierte Sachverständige werden von einer unabhängigen, durch die DAkkS akkreditierten Zertifizierungsstelle geprüft. Dabei werden Fachwissen, Erfahrung, Unabhängigkeit und regelmäßige Weiterbildung nach internationalen Standards sichergestellt.
Damit erfüllen sie vergleichbare Anforderungen wie öffentlich bestellte Sachverständige, haben aber den Vorteil einer international anerkannten Qualifikation.
Wo wir für Sie tätig werden? Zum Beispiel als Gutachter in Gummersbach, Wiehl, Engelskirchen, Lindlar und Nümbrecht sowie dem gesamten Oberbergischen Kreis und angrenzenden Regionen wie der Gemeinde Much. Ihr nächster Schritt? Kontaktieren Sie uns gleich unverbindlich für eine weiterführende Beratung!







